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Forum-Richtlinien, Gültig ab 29.02.2004   
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Registriert: Mo 8. Sep 2003, 14:21
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Beitrag Forum-Richtlinien, Gültig ab 29.02.2004  
:pf1_FORUM 1.0:


Artikel 1 (Intention)

Das Forum bietet registrierten Mitgliedern eine Platform zum Austausch von Informationen.


Artikel 2 (Themen)

Für die Bereitstellung von Beiträgen stehen einzelne, vorgegebene Foren zur Verfügung. Bei der Erstellung eines Beitrages ist das dem Beitrag am nahe liegendste Forum und ein geeignetes Thema zu wählen.


Artikel 3 (Beiträge)

Bei der Erstellung eines Beitrages steht im Vordergrund der Informationsbedarf anderer registrierter Mitglieder.
Grundsätze für das Erstellen eines Beitrages sind der Anlage 2 zu entnehmen.


Artikel 4 (Haftung)

Jedes registrierte Mitglied ist für seine Beiträge verantwortlich und haftet für den Inhalt.


Artikel 5 (Registrierte Mitglieder)

Mitglieder können alle natürlichen Personen sein. Jedes Mitglied hat das Recht auf eine Registrierung im Forum.


Artikel 6 (Begründung und Beendung der Mitgliedschaft)

(1) Die Mitgliedschaft beginnt mit der Registrierung. Sie setzt die Anerkennung dieser Richtlinien voraus.

(2) Die Mitgliedschaft endet mit der Löschung des Mitgliedes. Das Mitglied verliert damit das Recht auf die Registrierung unter seinem Usernamen.


Artikel 7 (Löschung eines Mitgliedes)

Ein Mitglied wird gelöscht wenn

1 ) die Löschung bei einem Admin des Forums über eine private Nachricht (P/N) oder durch eine eMail beantragt wird,
2 ) das Forum gelöscht wird,
3 ) das Mitglied verstirbt,
4 ) konkrete Anhaltspunkte vorliegen, dass das Mitglied kein Interesse mehr an seiner Mitgliedschaft hat und das Mitglied langfristig nicht erreichbar ist,
5 ) der gewählte Username Rechte Dritter verletzt,
6 ) kongludentes Verhalten des Mitgliedes erkennen lässt, dass es diese Richtlinien vorsätzlich missachtet,
7 ) wenn sich ein Löschungsgrund aus einem anderen Artikel dieser Richtlinien ergibt oder
8 ) wenn ein registriertes Mitglied im Laufe seiner Mitgliedschaft die Anerkennung dieser Richtlinien widerruft (Artikel 6 Abs. 1, Satz 2).

Artikel 8 (Verstöße)

Folgende Handlungen stellen Verstöße gegen diese Richtlinien dar:

1 ) Beharrliches Erstellen von Beiträgen oder Themen, welche gegen diese Richtlinien Verstoßen,
2 ) beharrliches Erstellen von Beiträgen, welche der Intention des Forums und dem Thema nach unpassend sind,
3 ) Erstellen von doppelten Mitgliedschaften,
4 ) Erfüllen von Straf- oder von Ordnungswidrigkeitstatbeständen nach geltendem Recht wie auch die Verletzung der Rechte Dritter,
5 ) Anstiftung oder Verabredung zu Straftaten oder zu anderen Rechtsverletzungen,
6 ) Anleitung zu Straftaten oder zu anderen Rechtsverletzungen und
7 ) Beharrliche Zuwiderhandlungen gegen diese Richtlinien.
8 ) Zur Verfügungstellen des Benutzeraccounts an Dritte


Artikel 9 (Ahndung von Verstößen gegen diese Richtlinien und andere Rechtsvorschriften)

(1) Folgende Maßnahmen können je nach Schwere eines Verstoßes getroffen werden:

1) Ermahnung des Mitgliedes,
2) Löschung von Beiträgen des betreffenden Mitgliedes,
3) Sperrung des Mitgliedes für einen bestimmten Bereich für eine bestimmte Dauer,
4) Sperrung des Mitgliedes für alle Bereiche für eine bestimmte Dauer,
5) Androhung der Löschung des Mitgliedes und
6) Löschung des Mitgliedes.

(2) Die unter Absatz 1 Ziffer 1 bis 4 genannten Maßnahmen bedürfen keiner Androhung, das betroffene Mitglied und alle Administratoren werden von dem die Maßnahme ausführenden Moderator/Administrator über den Grund und den Umfang der Maßnahme informiert.

(3) Die Unter Absatz 1 Ziffer 6 genannte Löschung eines Mitgliedes bedarf der einmaligen Androhung eines Administrators nach Absatz 1 Ziffer 5. Die Löschung selbst bedarf der Zustimmung mindestens zweier Administratoren und der Enthaltung der weiteren Administratoren. Äußert sich ein Administrator gegen die Löschung eines Mitgliedes nach Absatz 1 Ziffer 6 so kann die Entscheidung nur durch eine zwei-Drittel-Mehrheit aller Administratoren durchgesetzt werden.

(4) Bei Verstößen, durch welche Rechtsverletzungen über diese Richtlinien hinaus begangen werden, wird abhängig vom jeweiligen Einzelfall die betroffene Instanz über den Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.


Artikel 10 (Pflichten von Moderatoren und Administratoren)

(1) Die Moderatoren und Adminstratoren sind verpflichtet diese Richtlinien zu wahren, selbst einzuhalten und Verstöße in dem dafür vorgesehenen Rahmen zu ahnden. Dabei ist mit größtmöglicher Neutralität und Gerechtigkeit vorzugehen.

(2) Verstößt ein Administrator oder Moderator selbst gegen diese Richtlinien, so ist analog zu einem Registrierten Mitglied zu verfahren.

(3) Wird die Löschung eines Administrators nach Artikel 9 Ziffer 6 angestrebt, so hat der betroffene Administrator bei einer möglichen Abstimmung kein Stimmrecht.

(4) Über die von einem Administrator getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sind alle anderen Administratoren in geeigneter Form zu informieren. Über die von einem Moderator getroffenen Maßnahmen und Entscheidungen sind alle Administratoren und Co-Moderatoren in geeigneter Form zu informieren.

(5) Die Wahl oder Abwahl eines Moderators oder eines Administrators bedarf einer zwei-Drittel-Mehrheit der Adminstratoren. Der Nominierte hat dabei kein Stimmrecht.

(6) Die Moderation eines Themas geschieht auf freiwilliger Basis.

(7) Tritt ein Administrator von seinem Status freiwillig zurück, so hat er sich bis zur Neuwahl eines Administrators, jedoch nicht länger als vierzehn Tage, für administrative Aufgaben zur Verfügung zu halten.

(8) Betrifft eine Abstimmung der Administratoren das gesamte Forum, so sind alle registrierten Mitglieder auf geeignete Weise über das Ergebnis der Abstimmung in Kenntnis zu setzen. Betrifft eine Abstimmung nur ein registriertes Mitgliet so ist die Information auf dieses Mitglied zu beschränken.

Artikel 11 (Änderungen)

Eine Änderung der Richtlinien bedarf der Einstimmigkeit der Administratoren. Die Änderung der Anlagen 1 und 2 erfolgt Bedarfsgemäß.


Artikel 12 (Inkrafttreten)

Diese Richtlinien treten am 29.02.2004 in endgültiger Fassung in Kraft.



Anlage 1 (Begriffsbestimmungen)

Registriertes Mitglied ist jeder, der sich mit einem Usernamen im Forum unter Angabe der eMail-Adresse angemeldet hat, bis dahin noch kein registriertes Mitglied war und ein Passwort für das Forum erhalten hat.

Moderator ist jeder, der von den Administratoren als freiwilliger Moderator eingesetzt wird.

Administrator ist jeder, der diesen Status freiwillig nach Auswahl durch die anderen Administratoren annimmt.

Administratoren sind gleichzeitig Moderatoren aller Themen und registrierte Mitglieder.

Moderatoren sind gleichzeitig registrierte Mitglieder.

Ein Username (engl.) ist gleich dem Mitgliedsnamen bzw. dem Spitznamen oder dem Nickname (engl.) eines Mitglieds. Der Reale Name des Mitgliedes würde als Realname (engl.) bezeichnet und ist in diesem Forum verzichtbar.

Eine Abstimmung nach diesen Richtlinien kann unter den Administratoren oder öffentlich erfolgen. Es kann auch nur das Ergebnis veröffentlicht werden.

Ein Forum ist eine fest vorgegebene Rubrik und wird im Rapidforum unter der Spalte "Forum" aufgeführt.
Ein Thema ist eine vorgegebene Rubrik und wird in einem entsprechenden Forum erstellt. Im Rapidforum sind Themen in der Spalte "Thema" aufgeführt.
Ein Beitrag wird in einem entsprechenden Thema erstellt. Grundsätzlich kann jedes registrierte Mitglied Themen und Beiträge erstellen.
P/N bzw. private Nachrichten können grundsätzlich von jedem registrierten Mitglied an ein anderes registriertes Mitglied gesendet werden. Sie dienen dem Austausch zwischen einzelnen Mitgliedern.

Rechtsverletzungen im Sinne dieser Richtlinien sind strafbare Handlungen nach dem Strafgesetzbuch oder nach Strafrechts-Nebengesetzen, Ordnungswidrigkeiten oder unerlaubte Handlungen nach dem Zivilrecht.


Anlage 2 (Grundsätze für das Erstellen eines Beitrages)

Folgende Grundsätze sind bei der Erstellung eines Beitrages oder eines Themas einzuhalten:

1 ) Vorhandener Informationsbedarf mehrerer Mitglieder und
2 ) Erörterung eines Problems oder
3 ) Erörterung einer Frage oder
4 ) Diskussionsbedarf bei unklaren Sachverhalten oder
5 ) Treffen von Vereinbarungen zwischen mehreren Mitgliedern oder
6 ) Abstimmungen zu einzelnen Themen oder
7 ) Information aller Mitglieder über wichtige Sachverhalte.
8 ) Die Beiträge sind verständlich, in deutscher Sprache und im Sinne der Rechtschreibung zu verfassen.


Zuletzt geändert von zEUs am Do 13. Aug 2009, 03:50, insgesamt 2-mal geändert.



Zuletzt als neu markiert von zEUs am Do 13. Aug 2009, 03:52.


Do 13. Aug 2009, 03:52
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